Fragen und Antworten



Allgemeine Fragen

Sie haben mit unserem Kunden einen Vertrag geschlossen und die vereinbarte Vergütung bislang nicht bezahlt. Auf die Rechnung/Mahnung haben Sie nicht reagiert. Unser Kunde, Ihr Vertragspartner, ist nicht bereit, auf die Forderung zu verzichten und hat Fairmount mit der Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs beauftragt. Wir geben Ihnen vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen die Gelegenheit, die Forderung ohne Durchführung eines Gerichtsverfahrens, gegebenenfalls ratenweise, zu begleichen.

Ihnen liegen Vertragsunterlagen und auch eine Rechnung und/oder eine Mahnung unseres Kunden vor. Daraus ergeben sich der geschuldete Betrag sowie dessen Fälligkeit. Gerne können Sie mit Angabe Ihrer persönlichen Daten und des Aktenzeichens geeignete Nachweise unter kontakt@fairmount.de anfordern.

Sie haben die fällige, vertraglich geschuldete Forderung nicht beglichen und sind in Verzug geraten. Gemäß den Verzugsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 280, 286 BGB) sind Sie verpflichtet, dem Forderungsgläubiger den gesamten durch Ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung.

Grundsätzlich müssen die gesetzten Fristen unbedingt eingehalten werden, um weitere Kosten auslösende Maßnahmen zu vermeiden. In Ausnahmefällen setzen Sie sich umgehend mit uns unter kontakt@fairmount.de in Verbindung und geben Ihre persönlichen Daten und das Aktenzeichen an.

Verwenden Sie in erster Linie die Ihnen übersandten Überweisungsbelege. Bei jeder sonstigen Zahlung und bei sämtlichem Schriftverkehr müssen Sie immer das auf den Mahnschreiben angegebene Geschätszeichen angeben.

Grundsätzlich muss die Forderung in einem Betrag und innerhalb der gesetzten Frist beglichen werden, damit keine weiteren Kosten entstehen und keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen werden müssen. In begründeten Einzelfällen kann in Absprache mit unserem Kunden eine kurzfristige Stundung (maximal ein Monat) oder eine angemessene Ratenzahlung gewährt werden. Nutzen Sie hierzu den Onlineantrag unter Ratenzahlung@fairmount.de oder senden oder faxen Sie uns entsprechende Unterlagen.

Leider kann es, gerade in Spitzenzeiten, immer einmal vorkommen, dass alle unsere Mitarbeiter telefonieren und Sie uns telefonisch nicht erreichen können. Per E-Mail unter kontakt@fairmount.de oder für Ratenzahlungsanfragen unter dem Menüpunkt Ratenzahlungen@fairmount.de können Sie uns rund um die Uhr Ihre Mitteilungen zukommen lassen. Wir reagieren schnell und bearbeiten Ihre E-Mails umgehend.

Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Nach Einschaltung unseres Unternehmens sind sämtliche Zahlungen unter Angabe des Geschäftszeichens direkt an uns zu leisten.

Sie haben die von unserem Kunden gesetzte Frist nicht eingehalten, so dass dieser sich gehalten sah, Fairmount mit der Beitreibung zu beauftragen. Bereits durch die Beauftragung, unabhängig vom Zugang des Mahnschreibens von Fairmount, sind die Ihnen mitgeteilten Gebühren entstanden. Diese Kosten sind durch Sie gemäß §§ 280, 286 BGB zu ersetzen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei einer sofortigen gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erheblich höhere Kosten entstanden wären.

Unserer Kunde hat uns nicht nur mit der Geltendmachung, sondern auch mit der Beitreibung der fälligen Forderung beauftragt. Sollten Sie daher, gleich aus welchen Gründen, außergerichtlich keine Zahlungen leisten, so werden wir den Anspruch unserer Mandantschaft dann gerichtlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht/Landgericht geltend machen. Nach Titulierung der Forderung werden sich dann zwangsläufig die in Ihrem Fall geeigneten Maßnahmen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung anschließen. Sowohl durch das Gerichtsverfahren, als auch die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen fallen weitere, nicht unerhebliche Kosten an, die zusätzlich zu Ihren Lasten gehen. Auch werden diese Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verschlechterung Ihrer Bonität führen und Sie müssen mit einer Meldung an die SCHUFA sowie die Eintragung in die gerichtliche Schuldnerkartei rechnen.



Fragen zu Internetforderungen

Verträge im Internet können grundsätzlich genauso geschlossen werden wie auch sonst im Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im November 2001 in einem grundsätzlichen Urteil bestätigt, dass Willenserklärungen sehr wohl auch per Mausklick abgegeben und Verträge über das Internet ohne weiteres abgeschlossen werden können (BGH, Urteil vom 7. November 2001, AZ: VIII ZR 13/01) Sie haben per Mausklick Ihre Bestellung und dabei auch die Einbeziehung der AGB unseres Kunden bestätigt.

In der Regel wird ein bestehendes Abonnement bei eingehender Rücklastschrift automatisch unterbrochen, d.h. eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie aber, um ganz sicher zu gehen, das Vertragsverhältnis kündigen.

Sie haben online einen Vertrag abgeschlossen und in der Regel auch eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Bei Ihrer Buchung haben Sie unseren Kunden ermächtigt, die vereinbarte Vergütung von Ihrem Konto abzubuchen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. Die Abbuchung bzw. Belastung war aus Gründen, die ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht möglich. Die Übersendung einer gesonderten Rechnung ist nicht erforderlich.

Sie haben online einen Vertrag abgeschlossen und in der Regel auch eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Bei Ihrer Buchung haben Sie unseren Kunde ermächtigt, die vereinbarte Vergütung von Ihrem Konto abzubuchen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. Die Abbuchung bzw. Belastung war aus Gründen, die ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht möglich. Die Übersendung einer gesonderten Rechnung ist nicht erforderlich.

Senden Sie uns unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und des Aktenzeichens eine Mail an kontakt@fairmount.de Wir übermitteln Ihnen postwendend einen Einzelverbindungsnachweis mit allen bei der Onlinebuchung mitgeloggten Daten einschließlich der IP Adresse des bei der Buchung verwendeten Computers. Mit Hilfe dieser Daten kann der für diesen PC Verantwortliche ermittelt und im Falle eines Datenmissbrauchs zur Verantwortung gezogen werden.

Grundsätzlich steht Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht gem. § 312d BGB zur Verfügung. Nicht widerrufen können Sie allerdings das Angebot dann, wenn die kostenpflichtigen Leistungen von Ihnen bereits in Anspruch genommen wurden. Dies zeigen die von Ihnen eingegebenen und mitgeloggten Daten sowie die IP-Adresse. Für den Fall der bereits in Anspruch genommenen Leistung, die durch die gespeicherten Log-Files nachgewiesen werden kann, ist das Widerrufsrecht kraft Gesetz gem § 312 d Abs.3 BGB sowie nach den vereinbarten AGB erloschen.

Fairmount GmbH
Grimmaische Straße 78
D-04720 Döbeln


E-Mail: info@fairmount.de

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